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Tipps für das „Wagnis Unternehmertum“

In den vergangenen Jahren hat sich eine gewisse „Startup-Kultur“ etabliert: Sich selbständig zu machen erfuhr damit eine neue Attraktivität. Ein Angestelltendasein aufgeben sollte aber nur, wer sich ordentlich vorbereitet hat.
Veröffentlicht am 30.03.2020

Auch wenn man es angesichts des medialen Rückenwinds, den die Startup-Kultur zuletzt erfuhr, nicht erwarten würde: Laut statista.com ist die Gründerquote in Deutschland in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich gesunken. Von einem mit 2,43 Prozent der Erwerbsbevölkerung ohnehin schon niedrigen Niveau im Jahr 2000 ging es zuletzt auf jährlich nur etwa ein Prozent runter. Und dennoch hast vielleicht auch du dir schon einmal gedacht: „Mein eigener Chef, meine eigene Chefin zu sein – das wär’s!“ So befreiend das in der Theorie klingt, so belastend kann es jedoch in der Praxis sein, wenn das Geschäft sich nicht gemäß dem Business-Plan entwickelt.

Wenn man genauer darüber nachdenkt, ist ja auch gar nicht alles so verlockend: Als Unternehmer ist man für seine Auftragslage selbst verantwortlich und damit stark von der Konjunktur und von technologischen Entwicklungen abhängig. Oder auch von der politischen Stimmung und sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen. Davon kann selbst ein Milliarden-Unternehmen wie der Fahrtendienst-Anbieter Uber ein Lied singen. Je nach europäischer Niederlassung sogar in unterschiedlichen Sprachen.

Der Sprung ins kalte Wasser

Man trägt als Selbständiger also das volle unternehmerische Risiko und ist zudem, sobald die ersten Mitarbeitenden mit an Bord sind, auch weitgehend für deren Schicksal verantwortlich. Rücklagen zu bilden wird (noch) schwieriger als im Angestelltenverhältnis, und dementsprechend hängt auch die persönliche Zukunft zumindest eine Zeit lang quasi „am seidenen Faden“. Auf der Habenseite ist anzuführen, dass sich geschäftliche Erfolge im Rahmen einer Selbständigkeit wohl besonders toll anfühlen.

Wer seiner Geschäftsidee vertraut, aber den „Sprung ins kalte Wasser“ scheut, der kann versuchen, das Beste aus zwei Welten zu kombinieren: Ein Angestelltenverhältnis, das die Lebenskosten sichert  – vielleicht nur in Teilzeit –, und eine nebenberufliche Selbständigkeit. Ein solches Vorhaben sollte aber jedenfalls mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Einerseits, um sich im Alltag guten Gewissens vom „Brotjob“ abgrenzen zu können. Und andererseits, um sicherzugehen, dass man mit dem neuen Business nicht in Konkurrenz zu diesem Arbeitgeber tritt. Falls man im angestammten Metier tätig bleiben möchte. Ansonsten könnte es schlimmstenfalls zur Entlassung in Kombination mit einer Unterlassungsklage kommen – womit gleichzeitig beide Einkommen wegfallen würden.

Gute Vorbereitung ist die halbe Miete

Bereits vor dem Ausstellen der ersten Rechnung ist zu recherchieren, inwiefern sich die nebenberufliche Selbständigkeit auf die Steuer- und Abgabenpflicht auswirkt; und ab welcher Umsatz- oder Gewinngrenze. Auch das Thema der Mehrwertsteuerpflicht in nationalen und internationalen Geschäftsbeziehungen sollte keiner und keinem Selbständigen völlig fremd sein. Immerhin: Das entsprechende Steuerberatungshonorar dürfte jedenfalls als betriebliche Ausgabe durchgehen.

Zu guter Letzt ist unbedingt zu eruieren, ob für die Ausübung der angestrebten Selbständigkeit irgendwelche beruflichen Qualifikationen nachzuweisen sind. Hast du all die genannten Hürden genommen und dich zur Gründung entschlossen, bleibt nur noch eins zu sagen: viel Erfolg!

 

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