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Von Gehaltsverhandlungen und Steuerpflichten

Für viele ein leidiges Thema, in Wahrheit aber doch recht spannend: Wie holt man beim Gehalt sowie bei der Steuer am meisten für sich raus? Dafür ist es wichtig, den gesetzlichen Rahmen zu kennen.
Veröffentlicht am 28.03.2021

Lebenslauf und Motivationsschreiben – also das individuell an den Job und das ausschreibende Unternehmen angepasste Anschreiben – sind die zentralen Dokumente, die einem Bewerbungserfolg zugrunde liegen. Besonders mit dem Motivationsschreiben gelingt es, aus der Masse der Bewerberinnen und Bewerber herauszustechen. Vor allem, wenn der Lebenslauf noch nicht allzu umfangreich, der Karriereweg erst kurz ist.  

Wir dürfen annehmen, dass das Gegenüber – Geschäftsführerin, Personalverantwortlicher – ein Profi ist und sich bewusst darüber ist: Junge Bewerberinnen und Bewerber benötigen oft noch etwas „Starthilfe“. Es gilt aus Unternehmenssicht die wirklichen Talente, die „High Potentials“ zu identifizieren, zu fördern, und nicht etwa in Richtung Konkurrenz „entkommen“ zu lassen.  

Keine Prahlereien 

Dein Motivationsschreiben darf jedenfalls als „Türöffner“ betrachtet werden. Du musst versuchen, damit so richtig zu glänzen. Oder zumindest den Eindruck beim Gegenüber zu hinterlassen, dass man mehr über dich erfahren wollen sollte. Dass Rechtschreibfehler vermieden werden müssen, gehört wohl zum kleinen Einmaleins des Bewerbens: Achte auf alles, was dein Textverarbeitungsprogramm rot unterwellt und bessere Fehler aus. Lies im Zweifel noch einmal mehr über den Text, bevor du ihn versendest. Am besten auch über eine ausgedruckte Version. Und vielleicht sind deine Freundinnen und Freunde behilflich und geben wertvolles Feedback? Zu bunt und ausgefallen – etwa die gewählte Schriftart betreffend – sollte das Schreiben nicht ausfallen. Versandt wird der Text entweder im E-Mail-Feld oder im Anhang als PDF-Datei; was sich erübrigt, wenn du dich direkt über eine Jobplattform bewerben kannst, wo dir in dem Sinn der Weg gewiesen wird. 

Niemand mag Angeber: Stelle deine bisherigen Erfahrungen realistisch dar, ohne dich unter Wert zu verkaufen. Arbeite heraus, wie du das Unternehmen als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bereichern könntest – und in welchen Bereichen du wohl noch einiges lernen kannst. Und vergiss nicht darzulegen, was deine Motivation für die angestrebte Stelle ist: Warum willst du in diesen Bereich? Was hat dich zum dafür grundlegenden Studium motiviert? Weshalb entspricht die angeschriebene Firma deinem Wunschprofil eines Arbeitgebers? Und wie könnten dien zukünftiges Team, das Unternehmen und dessen Kunden von deinem Einsatz als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter profitieren?  

Geduld ist wichtig 

Was den Lebenslauf angeht, braucht es erst einmal die Hard facts: Name, Wohnort, Kontaktdaten, Geburtsdatum. Social Media-Kanäle wie LinkedIn oder auch Xing schätzen mittlerweile wohl die meisten Recruiterinnen und Recruiter. Tendenziell eher privat genutzte Plattformen wie Facebook, Instagram und Twitter sind hier meist zweitranging. Achte aber jedenfalls darauf, was du „ins Internet“ schreibst – denn auch damit zeichnest du ein Bild deines Charakters, deiner Reflexionsfähigkeit, deines Verantwortungsbewusstseins. Nachdem angenommen werden darf, dass PersonalistInnen potenzielle Mitarbeitende auch googlen, sollten alle öffentlichen Kanäle, auf denen du aktiv bist, von dir vorab auf genau solche Botschaften kontrolliert werden, die das Bild von dir eventuell etwas trüben könnten. 

Als Berufseinsteigerin oder Berufseinsteiger ist dir natürlich jede bisherige Erfahrung wichtig. Überlege trotzdem, ob wirklich jeder (Kurzzeit-) Job und jedes bisherige (Studenten-) Projekt für die angestrebte Stelle hilfreich waren. Wirklich bedeutend ist aber, die bisherigen beruflichen Stationen mit Leben zu füllen. Also nachvollziehbar zu machen, was genau du vollbracht hast: In welchen Bereichen du firm bist – wo du selbständig arbeiten oder zumindest rasch (wieder) im „Workflow“ drin sein kannst.  

Sind deine Bewerbungsunterlagen schließlich versandt, dann heißt es: Geduld haben. Du bist (leider) nicht in der Situation, dem Gegenüber ein Ultimatum zu stellen bzw. den Zeitpunkt von dessen Antwort zu beeinflussen. In der Annahme, dass dein künftiger Arbeitgeber den Bewerbungsprozess ordentlich aufgesetzt hat und die Stelle zeitnah besetzen möchte, wird die sehnlichst erhoffte Reaktion aber nicht allzu lange auf sich warten lassen. Natürlich kannst du nach einigen Tagen auch einmal telefonisch nachfragen. Vergewissere dich zuvor aber, dass die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen und das Verfahren tatsächlich bereits im Gange ist.   

Nicht verstellen, authentisch bleiben 

Zwischenzeitlich kannst du dich ja bereits auf das erste persönliche Gespräch vorbereiten: Was wirst du anziehen? Brauchst du vorher noch einen Friseurtermin? Wie sehen deine Gehaltsvorstellungen aus: Hast du dich über die branchenüblichen Werte (für EinsteigerInnen) informiert? Hast du deine persönliche Untergrenze definiert? Wenn ja, dann gilt es zum Zeitpunkt des Kennenlernens nur noch, ganz du selbst zu sein. Und auf der ganzen Linie zu überzeugen. 

Die Jobausschreibungen geben oft wenig Infos über die Verdienstmöglichkeiten preis. Das Thema ist auch schwierig – jetzt einmal abgesehen von gesetzlichen Rahmenbedingungen wie einem vorgeschriebenen Mindestlohn. Klar ist: Mehr Erfahrung bringt in den meisten Fällen auch mehr Geld. Was bedeutet, dass ein anfänglich vielleicht nicht ganz so zufriedenstellender Verdienst durchaus in absehbarer Zeit deutlich anwachsen kann. Genau das kann auch Vereinbarungssache sein: Du startest im Job, du arbeitest dich ein, du wirst besser – und das wird von deinem Boss monetär belohnt.  

Trotzdem solltest du dir vor dem Kennenlern- und Bewerbungsgespräch überlegen, was du verdienen willst oder musst: Immerhin hat jeder und jede von uns gewisse Lebenskosten, die nicht unter ein bestimmtes Niveau gekürzt werden können, ohne dass es Probleme mit dem Vermieter gibt oder eine Mangelernährung droht. Unter dieses Niveau wirst du beim besten Willen nicht gehen können – und das ist im Gespräch zwischen erwachsenen Menschen auch vermittelbar. 

Mitversicherung und Steuergrenzen 

Wenn du schließlich, nach Studienende, in deinem Traumjob gelandet bist – herzliche Gratulation! –, dann wirst du dich zwangsläufig auch intensiver mit Themen wie Sozialversicherung und Steuern beschäftigen müssen. Das erste Vierteljahrhundert deines Lebens kann mitunter völlig ohne Steuerpflicht verlaufen sein. Denn bis zum Alter von 25 Jahren ist es möglich, als Studierender bei den Eltern mitversichert zu sein. Zumindest, wenn diese selbst bei einer gesetzlichen und nicht einer privaten Krankenkassa sind. Wir nehmen an, dass du nun im Beruf regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat verdienst. Sodann wird die Sozialversicherung – Krankheit, Pflege, Rente – auch direkt über den Arbeitgeber abgewickelt.  

Solltest du irgendwann die Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit benötigen, dann ist wichtig zu wissen, dass während dem Bezug des Arbeitslosengeldes auch die Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung inkludiert ist. Zudem erhältst du Beratung zur aktuellen Jobsituation in deiner Region und im Idealfall auch Hinweise auf für dich passende Stellen. Ob bzw. welche finanziellen Leistungen dir zustehen, hängt freilich davon ab, wie lange du zuvor bereits in der Arbeitslosenversicherung versichert warst.  

Wenn also mitunter Menschen die Höhe ihrer Versicherungsbeiträge kritisieren – worüber man sicher diskutieren kann –, dann sollte nicht vergessen werden: Hinter jeder Versicherungsrate steht eine potenzielle Leistung. Und je mehr ins System eingezahlt wird, desto besser steht der Einzelne im Versicherungsfall da: Längere Beitragszeit und höhere Beiträge ergeben im Alter gemeinhin eben auch eine höhere Rente. 

Auch über den sogenannten Grundfreibetrag sollte man Bescheid wissen: Wer momentan bis zu 9.744 Euro verdient – das gilt für das gesamte Jahr 2021 –, der zahlt für diese Arbeitseinkünfte keine Steuern an. Bei dieser Grenze handelt es sich die Einkommenshöhe nach Abzug diverser Kosten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bzw. zu deren Ermöglichung anfallen: etwa Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Um alle Möglichkeiten, Steuern zu sparen, berücksichtigen zu können, ist eine freiwillige „Antragsveranlagung“ empfehlenswert. Die kann beim jeweiligen Wohnsitz-Finanzamt eingereicht werden. Im Gegensatz dazu sind Selbständige sogar verpflichtet, ihre Einkünfte offenzulegen und eine Steuererklärung einzureichen.   

 

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