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Mit Job-Sharing zur „gerechteren“ Arbeitsverteilung?

Eine Stelle, die sich zwei (oder mehr) Mitarbeitende aufteilen: Das kann mehr Flexibilität sowohl für Beschäftigte als auch Arbeitgeber bedeuten.
Veröffentlicht am 12.04.2020

Es klingt eigentlich logisch: Wenn eine Vielzahl an Menschen arbeitslos ist und gleichzeitig viele Menschen sich im Job überlastet fühlen, dann scheint die vorhandene Arbeit wohl nicht ganz optimal verteilt zu sein. Natürlich ist nicht jeder und jede, die einen Job sucht, am Arbeitsmarkt so einfach vermittelbar. Auch können Arbeitgeber nicht dazu gezwungen werden, mehr Personal zu rekrutieren. Selbst wenn die Belegschaft längst unter der Überstundenlast leidet, wird oft nicht an eine Team-Erweiterung gedacht.

Zum einen wird dagegen etwa mit „nur kurzfristigen Spitzen“ bei der Auftragslage argumentiert. Zum anderen mit einem zu strengen Arbeitnehmerschutz und der Schwierigkeit, Personal bei einem Konjunkturabschwung wieder rasch freistellen zu können. Ein Resultat dieses Zwiespalts ist die Zunahme an Zeitarbeitsfirmen bzw. Arbeitnehmer-Überlassern in der jüngeren Vergangenheit. In diesem Sinn wäre es aber ganz grundsätzlich eine Überlegung wert, ob manche Arbeitsplätze nicht aufgeteilt werden könnten.

Kostenneutrale Flexibilität

Idealer Weise resultiert daraus ein Win-Win für alle Beteiligten: Mehr Arbeitsplätze, weniger Arbeitslosigkeit, weniger überlastete Mitarbeitende – bei ähnlich bleibenden Kosten für den Arbeitgeber. Wenn etwa eine Vollzeitstelle von 40 Stunden auf zwei Halbtagsstellen zu jeweils 20 Stunden aufgeteilt wird, ist das ein Nullsummenspiel. In Wahrheit könnten es vielleicht sogar zwei Mal 25 Stunden sein. Weil von Vollzeitmitarbeitenden geleistete Überstunden natürlich teurer wären als die „normalen“ Arbeitsstunden der Teilzeit-Kollegen. Die Kosten-Neutralität kann in diesem Sinn für jedes Unternehmen unterschiedlich aussehen.

Im organisatorischen Ablauf eines Job-Sharings gibt es ebenfalls einige Möglichkeiten. Zwei Halbtagsstellen können tatsächlich als einander abwechselnd definiert sein: eine Person arbeitet vormittags, eine nachmittags. Wobei eine teilweise Überschneidung sinnvoll erscheint, um Aufgaben zu übergeben und einander gegenseitig auf dem Laufenden zu halten. Auch eine Aufteilung der Wochenhälften ist möglich: Montagfrüh bis Mittwochmittag für eine Person, und der Rest der Woche für die andere. Es spricht aber – sofern genügend Arbeitsplätze vorhanden sind – auch nichts dagegen, zwei einander ergänzende Mitarbeitende 20 Arbeitsstunden gleichzeitig im Betrieb zu haben. Oder eine Stelle auf drei oder mehr Leute aufzuteilen. Allerdings wird es dann wohl schwierig, so ein Jobangebot noch als den Lebensunterhalt sichernd zu definieren.

Ein Modell für verschiedenste Bedürfnisse
Spannend ist es, wie Führungskräfte mit einer solchen Situation jeweils umgehen. So kann man natürlich die Zügel eng halten und jede der (zwei) Job-Teilenden mit Aufträgen versorgen. Oder man gibt Verantwortung ab und überlässt es den Mitarbeitenden, sich die für die Stelle vorgesehene Arbeit selbst auf- und einzuteilen. Eine Beschäftigung mit dem Thema und den bestehenden Möglichkeiten ist Arbeitgebern jedenfalls zu raten: Spätestens wenn Mitarbeitende aus der Familienzeit zurück kehren und vielleicht nicht mehr Vollzeit arbeiten wollen, könnte ein Job-Sharing-Versuch relevant werden.

 

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