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Keine Angst vor der Versicherungsthematik

Sozialversicherung und Steuern sind Gegenstand so manchen Studienprogramms. Für viele Studierende sind sie (privat) eher eine lästige bis schwer verständliche Pflicht. Dennoch ist es immens wichtig, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Insbesondere auch, um für die Zeit nach Studienende mit dem entsprechenden Know-how gewappnet zu sein.
Veröffentlicht am 21.03.2021

Bis zum 25. Lebensjahr ist es möglich, dass du als Studentin oder Student im Familienverband – also bei den Eltern – gegen den Krankheitsfall mitversichert bist. Das gilt allerdings nur für die gesetzliche Krankenkassa. Bei einer privaten Krankenkassa fallen zusätzliche Kosten für jeden Versicherten an. Genau kann deren Höhe nicht angegeben werden, da die verschiedenen Unternehmen einerseits unterschiedliche Beitragsgrundlagen haben. Und andererseits haben sie unterschiedliche Versicherungsleistungen in ihr Angebot gepackt.  

Sobald dein 25. Geburtstag in die Nähe rückt, ist es also auch während des Studiums bereits höchste Eisenbahn, sich mit der Versicherungsthematik zu beschäftigen. Und zwar ganz unabhängig davon, ob du beruflich tätig bist und ein Einkommen hast, oder nicht. Im Regelfall wird bei einem Gehalt von über 450 Euro pro Monat die Sozialversicherung – Krankheit, Pflege, Rente – zwar über den Arbeitgeber abgewickelt. Zumindest, wenn es sich um eine regelmäßige Tätigkeit handelt, und nicht nur ein kurzfristiges oder projektabhängiges Jobben. Aber so ein Job kann mitunter rasch weg sein, und was dann? 

Höherer Beitrag, höhere Auszahlung 

Sich in diesem Fall bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden, ist kein Fehler, denn möglichst unterbrechungsfrei sozialversichert zu sein ist wichtig: „Bei Bezug von Arbeitslosengeld werden Sie von der Arbeitsagentur grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert.“ Zudem erhältst du Beratung zur aktuellen Jobsituation in deiner Region und im Idealfall auch Hinweise auf für dich passende Stellen. Ob bzw. welche finanziellen Leistungen dir zustehen, hängt freilich davon ab, wie lange du zuvor bereits in der Arbeitslosenversicherung versichert warst.  

Wenn also mitunter Menschen die Höhe ihrer Versicherungsbeiträge kritisieren – worüber man sicher diskutieren kann –, dann sollte nicht vergessen werden: Hinter jeder Versicherungsrate steht eine potenzielle Leistung. Und je mehr ins System eingezahlt wird, desto besser steht der Einzelne im Versicherungsfall da: Längere Beitragszeit und höhere Beiträge ergeben im Alter gemeinhin eben auch eine höhere Rente. 

Die magische Steuergrenze: Grundfreibetrag 

Zur Steuerpflicht lässt sich ganz generell sagen: Wer 2021 bis zu 9.744 Euro verdient, für dessen Arbeitseinkünfte fällt auch keine Steuerpflicht an. Doch auch wenn es sich dabei um eine Einkommenshöhe nach Abzug diverser Kosten handelt, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bzw. zu deren Ermöglichung anfallen: So richtig gut leben lässt es sich damit nicht. 

Alles, was unsereins dann über diesen so genannten Grundfreibetrag von 9.744 Euro verdient, ist als steuerpflichtig zu bewerten. Um alle möglichen Abzüge – Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen – tatsächlich berücksichtigen zu können, ist eine freiwillige „Antragsveranlagung“ nötig. Diese kann beim jeweiligen Wohnsitz-Finanzamt eingereicht werden. Einen Sonderfall stellen die Selbständigen dar: Sie trifft auf jeden Fall die Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen.   

 

Photo by Tim Trad on Unsplash

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