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Als „Expat“ im Ausland: Was es zu beachten gilt

Im Vorfeld einer Auslands-Entsendung steht für Mitarbeitende und Arbeitgeber einiges an Planung an. Gerade für Menschen mit Familie gilt es, die großen Entscheidungen gemeinsam zu treffen.
Veröffentlicht am 14.06.2020

Bevor du als Mitarbeiter deines Unternehmens als so genannter Expatriate – kurz „Expat“ – für längere Zeit ins Ausland entsendet wirst, sollten einige Formalitäten geregelt werden. Die vertragliche Gestaltung sieht zwei Möglichkeiten vor: So kann entweder dein bestehender Arbeitsvertrag abgeändert werden.

Oder es wird ein eigener „Entsendevertrag“ aufgesetzt. Als Zusatzvertrag sollte dieser einige wichtige Punkte abdecken:

  • die Definition der Aufgaben, die du als Mitarbeitender vor Ort zu erledigen hast,
  • den Grund für die Entsendung,
  • wem du berichtest bzw. wer dir gegenüber weisungsbefugt ist,
  • welche Stelle dein Gehalt bezahlt – das könnte eine andere Betriebsgesellschaft sein – und wie es sich zusammen (z.B. Zulagen)
  • Klärung kostenregelungsbedürftiger Posten: u.a. Umzugs- und Reisekosten, Sozialversicherung, Haushaltsführung, Urlaubsansprüche, Steuer, Schul- und Betreuungsgebühren, Fremdsprachenkurs, Mobilität (Konditionen Dienstwagen)

Die Familie bestimmt mit

Deine Entscheidung, ins Ausland zu gehen, sollte – natürlich – auch von deiner Familie mitgetragen werden. Das Leben im Zielland muss für alle vorstellbar sein bzw. vorstellbar gemacht werden. Zentral ist dabei auch die Situation vor Ort zu beurteilen: die Stabilität und weltpolitische Lage des Ziellandes. Vergiss dabei auch nicht auf die Frage der gesellschaftlichen Gleichstellung: Ihr kommt immerhin aus einem in jeder Hinsicht freien und demokratischen, modernen Land. Frei zu denken, seine Meinung frei zu äußern und sich aufgeschlossen verhalten zu dürfen, das sind gerade auch allfällig vorhandene Kinder bisher gewohnt.

Zu den Lebensgrundlagen im Zielland zählen auch Sicherheitsvorkehrungen, klimatische Bedingungen, Gesundheitsbedingungen und Bildungsmöglichkeiten. Als Elternteile müsst ihr euren Kindern von Beginn an zur Seite stehen, um auch dem Nachwuchs den Start im neuen Land so einfach wie möglich zu machen. Eine Schule oder ein Kindergartenplatz sollten bereits vor dem Umzug organisiert sein, sodass schnell neue Freunde gefunden werden können.

Regelungen zur Sozialversicherung

Die geplante Länge und die vertraglichen Regelungen für den Auslandsaufenthalt wirken sich auch auf die Sozialversicherung in Deutschland aus:

  • Arbeitsvertrag bleibt bestehen: Deutsche Sozialversicherung
  • neuer Vertrag: bilaterales Sozialversicherungsabkommen wird geprüft
  • keine verpflichtende Sozialversicherung im Gastland: Deutsche Sozialversicherung
  • Zudem sollte die Regelung über die „Ausstrahlung“ der Sozialversicherung beachtet werden: § 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)

Auch Expats müssen Steuern zahlen

Arbeitest du mehr als 183 Tage pro Jahr im Ausland, musst du im Gastland Steuern zahlen. Darunter richtet sich die Steuerpflicht nach der gehaltszahlenden Stelle. Behältst du den Hauptwohnsitz in Deutschland, kommt es zur Doppelsteuer-Belastung. Im Doppelbesteuerungsabkommen kannst du mögliche Steuermodelle nachlesen.

Bereits vor der Entsendung sollte vertraglich auch klar geregelt sein, welche Position du im Unternehmen zu Hause einnehmen wirst, sobald du in die Heimat zurückkehrst: Ist es dein früherer Job – oder erwartet dich eine Beförderung samt neuer Aufgaben?

 

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